Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit einer Vermittlungsprovision (Prämie)!

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.

Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns anrufen, einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Belohnung erhalten.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Ihren Tipp geben:

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